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OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 A 10938/10 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2010 - 1 A 10938/10 (https://dejure.org/2010,91279)
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 01.07.2010 - 7 K 352/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 A 10938/10
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 8 A 10888/11
Verantwortung von Bauherr und Grundstücksnachbar; Abriss und Neuerrichtung eines …
Danach fallen, wenn etwa durch eine Abrissmaßnahme im Zuge eines Bauvorhabens eine latente Einsturzgefahr auf dem Nachbaranwesen zu einer aktuellen Gefahr wird, lediglich vorläufige Maßnahmen der Sicherung in die "Bauphase" und damit nach § 54 Abs. 1 LBauO in die Verantwortung des Bauherrn, während dauerhafte Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit der Unterhaltungsphase und damit nach § 54 Abs. 2 LBauO dem Verantwortungsbereich des Eigentümers des einsturzgefährdeten Anwesens zuzuordnen sind (…so überzeugend das im angefochtenen Urteil zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. Juli 2010 - 7 K 352/10.KO -, juris, Rn. 31 und 37; bestätigt durch Beschluss des OVG RP vom 15. November 2010 - 1 A 10938/10.OVG -).